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Gemeindeversammlung vom 5. April 22: 

Die SP Hindelbank unterstützt den Antrag des Gemeinderates grundsätzlich. Sie lehnt aber eine Umzonung der Wässermatte zum jetzigen Zeitpunkt ab. 

Stellungnahme der SP Hindelbank

Ortsplanungsvorlage des Gemeinderates für die Gemeindeversammlung vom 5. April 2022

Die Vorlage zur Ortsplanung sieht mehrere Anpassungen vor. Von besonderem Interesse ist die Umzonung der Wässermatte. Die SP Hindelbank hat bereits im Rahmen der Mitwirkung im Jahr 2019 dazu ablehnend Stellung genommen.

Gemäss Botschaft des Gemeinderates sollen mit der Ortsplanung u.a. folgende Ziele angestrebt werden: Moderates Wachstum, Wahrung einer gesunden Bevölkerungsstruktur aber auch etwa den Wohnraum für die ältere Bevölkerung zu sichern.

Die SP Hindelbank unterstützt den Antrag des Gemeinderates grundsätzlich. Sie leht aber eine Umzonung der Wässermatte ab.

Phase I: Ortsplanung generell

Die Ortplanungen sind jeweils nach etwa 15 Jahren zu überprüfen. Der Gemeinderat hat für die Prüfung festgelegt, welche Ziele angestrebt werden. In der Botschaft stellt er das Resultat seiner Prüfung vor und stellt entsprechende Anträge an die Gemeindeversammlung. Die Vorlage enthält verschiedene Änderungen, zum einen Umzonungen und Aufzonungen, aber auch eine Revision des Baureglements. Das vorgesehene moderate Wachstum von 15 Personen pro Jahr sollte damit erreicht bzw. nicht überschritten werden. Im Moment sind noch einige eingezonten Flächen nicht überbaut. Mit einer Überbauung kann wohl in den nächsten 15 Jahren gerechnet werden, was bereits ein gewisses Wachstum zur Folge haben wird. Auch weitere der Massnahmen im Baureglement werden möglicherweise ein gewisses Wachstum zur Folge haben. Zusätzlich schlägt der Gemeinderat für die Bärmatte eine Aufzonung von der eingeschossigen Wohnzone in eine zweigeschossige Zone vor. Damit sollen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten entstehen. An einer der letzten Gemeindeversammlungen hat der Gemeinderat darauf hingewiesen, dass allenfalls das Betonwerk der Firma Alluvia in den nächsten 15 Jahren verlegt werden wird. Auf dieser Fläche könnte dann allenfalls Wohnraum entstehen.

Phase I: Wässermatte

Für den Zeithorizont der nächsten 15 Jahre schlägt der Gemeinderat eine Umzonung der Wässermatte vor. Heute ist die Wässermatte in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) eingereiht. Die Einreihung lässt für diese Zone verschiedene Nutzungen zu. Nur wenn man, wie der Gemeinderat, zum Schluss kommt, dass die Wässermatte als Zone für öffentliche Nutzung nicht mehr benötigt wird, z.B. für die Schule, kann eine Umzonung Sinn machen. Die SP Hindelbank kann die Argumente des Gemeinderates nicht in allen Teilen nachvollziehen und kommt daher zum Schluss, dass es heute noch zu früh ist für eine Umzonung der Wässermatte. Sie schlägt daher vor, für eine weitere Planungsperiode die Wässermatte in der ZöN zu belassen. Wir danken dem Gemeinderat, dass er bereits bestimmt hat, dass über diesen Teil der Vorlage separat abgestimmt werden wird. Ein Antrag der SP ist daher an der GemVers nicht notwendig.

Wir sagen NEIN zum Antrag des Gemeinderates bezüglich Wässermatte .

Das letzte Woche an die Haushaltungen verteilte Flugblatt verlangt ebenfalls ein NEIN zur Umzonung der Wässermatte. Wir teilen die dort angegebenen Argumente nur teilweise.

Phase II: Abgabe des Gemeindelandes

Sollte die Umzonung von der Gemeindeversammlung beschlossen werden, würde für die Wässermatte, weil es sich um gemeindeeigenes Land handelt, nicht das normale Verfahren gelten, wonach der (private) Landeigentümer selber über die Überbauung seiner Parzelle bestimmt. Wie bei den anderen gemeindeeigenen Grundstücken müsste der Gemeinderat zuerst die Gemeindeversammlung darüber entschieden lassen, ob das Land verkauft werden soll und allenfalls an wen oder ob das Land im Baurecht abgegeben werden soll und allenfalls an wen. Wird an der Gemeindeversammlung beschlossen, dass die Wässermatte in den nächsten 15 Jahren überbaut werden soll, vertritt die SP Hindelbank die Auffassung, dass das Land für die nächsten Generationen erhalten werden soll und daher im Baurecht abgegeben wird.

Hindelbank, im März 2022